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   LAG Berlin-Brandenburg, 30.03.2021 - 4 Sa 210/21   

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LAG Berlin-Brandenburg, 30.03.2021 - 4 Sa 210/21 (https://dejure.org/2021,16286)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 30.03.2021 - 4 Sa 210/21 (https://dejure.org/2021,16286)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 30. März 2021 - 4 Sa 210/21 (https://dejure.org/2021,16286)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Alleiniges Entscheidungsrecht des Vorsitzenden des Berufungsgerichts; Keine Pflicht zur Durchführung der mündlichen Verhandlung im Berufungsverfahren

  • rechtsportal.de

    Alleiniges Entscheidungsrecht des Vorsitzenden des Berufungsgerichts; Keine Pflicht zur Durchführung der mündlichen Verhandlung im Berufungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Alleiniges Entscheidungsrecht des Vorsitzenden des Berufungsgerichts; Keine Pflicht zur Durchführung der mündlichen Verhandlung im Berufungsverfahren

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 19.11.2015 - 2 AZR 217/15

    Ordentliche verhaltensbedingte Kündigung - Auflösungsantrag

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 30.03.2021 - 4 Sa 210/21
    Für die erforderliche Auseinandersetzung mit den Urteilsgründen der angefochtenen Entscheidung reicht es nicht aus, die tatsächliche oder rechtliche Würdigung durch das Arbeitsgericht mit formelhaften Wendungen zu rügen und lediglich auf das erstinstanzliche Vorbringen zu verweisen oder dieses zu wiederholen (BAG 19.11.2015 - 2 AZR 217/15 Rn. 21, NZA 2016, 540; BAG 16.05.2012 - 4 AZR 245/10 - NZA-RR 2012, 599; GMP/Schleusener ArbGG § 64 Rn. 74).
  • BAG, 06.01.2015 - 6 AZB 105/14

    Verwerfung der Berufung - Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 30.03.2021 - 4 Sa 210/21
    Soweit in der Rechtsprechung in der Vergangenheit angenommen wurde, dass für eine Verwerfung der Berufung durch Alleinentscheidung des Vorsitzenden kein Raum sei, wenn materielle Rechtsfragen bei der Prüfung der Zulässigkeit- insbesondere die Frage der ausreichenden Begründung der Berufung - im Vordergrund stehen (vgl. Staatsgerichtshof Baden-Württemberg 3.11.2014 - 1 VB 8/14, NZA 2015, 506; BAG 6, 1.2015 - 6 AZB 105/14 Rn. 22; NZA 2015, 316), ist diese Rechtsprechung überholt.
  • BAG, 16.05.2012 - 4 AZR 245/10

    Anforderungen an eine Berufungsbegründung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 30.03.2021 - 4 Sa 210/21
    Für die erforderliche Auseinandersetzung mit den Urteilsgründen der angefochtenen Entscheidung reicht es nicht aus, die tatsächliche oder rechtliche Würdigung durch das Arbeitsgericht mit formelhaften Wendungen zu rügen und lediglich auf das erstinstanzliche Vorbringen zu verweisen oder dieses zu wiederholen (BAG 19.11.2015 - 2 AZR 217/15 Rn. 21, NZA 2016, 540; BAG 16.05.2012 - 4 AZR 245/10 - NZA-RR 2012, 599; GMP/Schleusener ArbGG § 64 Rn. 74).
  • StGH Baden-Württemberg, 03.11.2014 - 1 VB 8/14

    Vermeidung unzumutbarer Anforderungen an den Inhalt von Berufungsbegründungen zur

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 30.03.2021 - 4 Sa 210/21
    Soweit in der Rechtsprechung in der Vergangenheit angenommen wurde, dass für eine Verwerfung der Berufung durch Alleinentscheidung des Vorsitzenden kein Raum sei, wenn materielle Rechtsfragen bei der Prüfung der Zulässigkeit- insbesondere die Frage der ausreichenden Begründung der Berufung - im Vordergrund stehen (vgl. Staatsgerichtshof Baden-Württemberg 3.11.2014 - 1 VB 8/14, NZA 2015, 506; BAG 6, 1.2015 - 6 AZB 105/14 Rn. 22; NZA 2015, 316), ist diese Rechtsprechung überholt.
  • BAG, 27.02.1958 - 2 AZR 445/55

    Wirksamkeit der Kündigung - Angabe der Gründe - Zustimmung des Landesarbeitsamtes

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 30.03.2021 - 4 Sa 210/21
    Soweit in der Rechtsprechung in der Vergangenheit angenommen wurde, dass für eine Verwerfung der Berufung durch Alleinentscheidung des Vorsitzenden kein Raum sei, wenn materielle Rechtsfragen bei der Prüfung der Zulässigkeit- insbesondere die Frage der ausreichenden Begründung der Berufung - im Vordergrund stehen (vgl. Staatsgerichtshof Baden-Württemberg 3.11.2014 - 1 VB 8/14, NZA 2015, 506; BAG 6, 1.2015 - 6 AZB 105/14 Rn. 22; NZA 2015, 316), ist diese Rechtsprechung überholt.
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